Abschlussbericht der Expert*innenkommission: Junge Menschen beteiligen, Plattformen in die Verantwortung nehmen

Am 11. September hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) den Abschlussbericht der Expert*innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ veröffentlicht. Bereits zuvor waren am 7. September die Ergebnisse der Workshops mit Kindern und Jugendlichen veröffentlicht worden. Der Bundesjugendring begrüßt die Einsetzung der Expert*innenkommission und die wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit den Chancen und Risiken des digitalen Aufwachsens. Zugleich zeigt der nun abgeschlossene Prozess: Die Stimmen junger Menschen – und explizit der organisierten jungen Zivilgesellschaft – müssen gehört und mit angemessener Vorbereitungszeit strukturell und verbindlich beteiligt werden.

Der Bundesjugendring begrüßt, dass die Kommission in ihrem Abschlussbericht Schutz, Befähigung und Teilhabe als zusammengehörige Dimensionen des Kinder- und Jugendschutzes versteht. Die bereits veröffentlichte Stellungnahme des Bundesjugendrings zu den Handlungsempfehlungen hat hierzu konkrete Punkte benannt: von verbindlichen Gestaltungspflichten und Safety by Design über Beratungs- und Unterstützungsangebote bis hin zur Stärkung von Jugendverbänden und europäischen digitalen Infrastrukturen.

Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Workshops mit Kindern und Jugendlichen und des Abschlussberichts wird aber auch deutlich, wo der Prozess hinter seinem eigenen Anspruch zurückbleibt.

Jugendbeteiligung darf kein Zusatz sein

Der Bundesjugendring begrüßt ausdrücklich, dass sich bei der Konzeption der Workshops an den Allgemeinen Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen des BMBFSFJ und des Bundesjugendrings orientiert wurde. Auch ist positiv, dass junge Menschen bereits in die Entwicklung der Workshops einbezogen wurden und ihre Anliegen mit Mitgliedern der Expert*innenkommission diskutieren konnten.

In sieben bundesweiten Workshops wurden etwa 100 junge Menschen zwischen 12 und 19 Jahren beteiligt. Für nachfolgende Verfahren reicht es jedoch nicht aus, einzelne Beteiligungsformate an einen ansonsten erwachsenen Expert*innenprozess anzuhängen. Gerade bei einem Thema, das die Lebenswelt junger Menschen unmittelbar betrifft, muss Jugendbeteiligung von Anfang an struktureller Bestandteil des Prozesses sein.

Für zukünftige Prozesse, bei denen junge Menschen beteiligt werden sollen, ist darauf zu achten, dass einzelne junge Menschen wertvolle Perspektiven einbringen, aber nicht als allgemeines Sprachrohr für alle jungen Menschen mit ihren vielfältigen Bedarfen und Lebenslagen verstanden werden können. Demokratisch legitimierte Jugendvertretungen haben eine andere Funktion: Sie bündeln unterschiedliche Erfahrungen und Interessen und bringen diese angepasst an die komplexen politischen Diskurs- und Gesetzgebungslogiken auf nationaler und europäischer Ebene ein. Darüber hinaus verfügen die im Bundesjugendring zusammengeschlossenen Jugendverbände und Landesjugendringe über langjährige Erfahrung mit Beteiligung, Selbstorganisation und der Interessenvertretung von ca. sechs Millionen Kindern und Jugendlichen.

Die Ergebnisse der Workshops sind ein klares Signal: Junge Menschen wollen Schutz – aber keinen Ausschluss

Die Ergebnisse der Workshops bestätigen zentrale Positionen, die der Bundesjugendring und seine Mitgliedsorganisationen bereits seit Langem vertreten:

  • Junge Menschen wollen eine sichere digitale Welt, aber sie wollen deshalb nicht weniger digitale Teilhabe. Digitale Räume sind Teil ihres Alltags, ermöglichen Kommunikation, Unterhaltung, Bildung und Selbstständigkeit. Nicht die Nutzung digitaler Angebote an sich wird als Problem beschrieben. Im Mittelpunkt stehen übermäßige Nutzungsdauer (Anhang A, S. 19), fehlende Pausen, manipulative Mechanismen und die Konfrontation mit nicht altersgemäßen oder schädlichen Inhalten. 
    Aus Sicht des Bundesjugendrings muss deshalb gelten: Altersgerechte Schutzmaßnahmen ja – pauschale Zugangssperren nein. Schutz muss dort ansetzen, wo Risiken entstehen: bei den Geschäftsmodellen, Empfehlungssystemen, Designs und Funktionen digitaler Plattformen.
  • Junge Menschen selbst benennen Plattformen als zentrale Akteure für eine sichere und altersgerechte Gestaltung digitaler Angebote. Die Kommission benennt hierzu zahlreiche konkrete Ansätze: sichere Voreinstellungen, Einschränkungen manipulativer Designmuster, ein Verbot von Dark Patterns, Einschränkungen von Endlos-Feeds und Autoplay, stärkerer Schutz vor personalisierter Werbung. Deswegen muss die Regulierung digitaler Plattformen effektiv umgesetzt werden.
  • Junge Menschen sind nicht nur Schutzbedürftige, sondern auch Gestalter*innen ihrer digitalen Lebenswelt. Kinder- und Jugendschutz muss daher Teilhabe, Selbstbestimmung und die Bedeutung digitaler wie analoger Räume berücksichtigen. Wer digitale Übernutzung reduzieren will, muss auch attraktive analoge Räume für junge Menschen schaffen. Die Workshop-Ergebnisse weisen darauf hin, dass Angebote für Sport, Freizeit und Begegnung nicht überall ausreichend vorhanden sind. Jugendhäuser, Jugendverbände, Vereine, kulturelle Angebote und andere selbstorganisierte Räume junger Menschen sind deshalb Teil einer zeitgemäßen Strategie für Kinder- und Jugendschutz.
  • An vielen Stellen wird sehr deutlich, dass sich junge Menschen Verständnis und Empathie von Erwachsenen wünschen, die konstruktiv unterstützen und die digitale Lebensrealität von jungen Menschen anerkennen.

Damit entsteht aus Bestandsaufnahme, Handlungsempfehlungen und Ergebnissen der Workshops eine klare politische Handlungsaufforderung:

Politische Umsetzung muss sich an Ergebnissen der Expert*innenkommission messen

Der Bundesjugendring begrüßt den wissenschaftlich fundierten und interdisziplinären Charakter des Abschlussberichts. Der Bundesjugendring erwartet deshalb von der Bundesregierung, die Handlungsempfehlungen als Gesamtpaket zu betrachten und nicht einzelne, besonders eingriffsintensive Maßnahmen herauszugreifen. Die politische Debatte darf die Arbeit der Kommission deshalb nicht auf die Frage einer pauschalen Altersgrenze für soziale Medien verkürzen. Dies gilt auch mit Blick auf die Forderung von Bundesfamilien- und Jugendministerin Karin Prien nach einer nationalen Altersgrenze.

Für die weitere politische Umsetzung braucht es zudem eine verbindliche Beteiligung der jungen, organisierten Zivilgesellschaft – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Mit dem EU-Jugenddialog besteht dafür bereits ein etabliertes Instrument. Im aktuellen Zyklus stehen unter anderem soziale Medien, Künstliche Intelligenz, Desinformation und digitale Teilhabe im Mittelpunkt.